Schuldenfrei in 3 Jahren!

Privatinsolvenz - in 3 Jahren schuldenfrei?

Nach der Insolvenzordnung können sich überschuldete Personen in der Regel innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden befreien. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, wissen müssen, und bekommen wertvolle Tipps.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch das Privatinsolvenzverfahren können überschuldete Personen in der Regel innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei werden
  • Die dreijährige Dauer gilt für alle Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.

Was genau bedeutet Privat- oder Verbraucherinsolvenz?

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich in der Regel innerhalb von 3 Jahren (zuzüglich der außergerichtlichen Vorbereitungszeit) von ihrem Schuldenberg zu befreien.

Selbst dann, wenn während der gesamten Verfahrenslaufzeit kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann. Durch die Regelung der Kostenstundung können so auch völlig Mittellose an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen.

Der Vorgang heißt juristisch korrekt Verbraucherinsolvenz, wird allgemein aber auch als Privatinsolvenz bezeichnet.

Werde ich von allen Schulden befreit?

Die Restschuldbefreiung gilt grundsätzlich für alle Schulden, die Sie zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens haben.

Ausnahme: Schulden aus vorsätzlichen Straftaten und ähnliches. Wenn Sie also einen Betrug, eine Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung begangen haben, müssen Sie den hierdurch entstandenen Schaden auch weiterhin zahlen.

Ebenso müssen Sie Steuerschulden und Unterhaltsschulden unter Umständen auch nach dem Ende des Verfahren und der Erlangung der Restschuldbefreiung weiter abzahlen, wenn Sie eine Steuerhinterziehung begangen oder Ihre Unterhaltspflicht pflichtwidrig verletzt haben.

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